Umzug mit Folgen - Wer haftet?

Es ist Monatsanfang und für einige Pferde bedeutet dies Umzugsstress. Wer aber haftet, wenn etwas, z.B. beim Verladen des Pferdes, passiert?

Einige Pferde gehen ganz allein auf den Hänger und andere sind so panisch, dass an ein sicheres Verladen kaum zu denken ist. Wenn bei dem Verladen das Pferd auskeilt oder bockt und hierdurch beteiligte Personen verletzt werden, kommt es neben der verschuldensunabhängigen Tierhalterhaftung auf ein mögliches Mitverschulden der verladenden Person an. Für die Frage, ob und in welchem Umfang ein Mitverschulden des Geschädigten anzunehmen ist, kommt es darauf an, ob der Geschädigte eine Situation erhöhter Verletzungsgefahr herbeigeführt hat, obwohl er diese Gefahr erkennen und vermeiden konnte (OLG Hamm OLGR 2002, 375 f.). Der Mitverschuldensanteil kann dabei so groß sein, dass die Haftung des Tierhalters vollständig zurücktritt. So war dies in einem Fall, in dem die verladende Person trotz entsprechender Erfahrung sich nur einen Meter hinter dem zu verladenden Pferd befand und von dem auskeilenden Pferd erheblich verletzt wurde (NJW-RR 2006, 93).