Wohnungssuche mit Hund - Gar nicht so einfach!

Die Wohnungssuche gestaltet sich heutzutage ohnehin schon schwierig. Der geliebte Vierbeiner stellt hierbei eine zusätzliche Hürde in der derzeit herrschenden Wohnungsnot dar. Obwohl bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, dass Vermieter grundsätzlich der Tierhaltung zustimmen müssen, wenn sie kein besonderes berechtigtes Interesse an der Verweigerung haben (BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az. VIII ZR 168/12), sieht die Praxis anders aus: Da die Vermieter oftmals unter mehreren Mietbewerbern eine Auswahl treffen können, erhält meist derjenige, der keine Tiere hält, den Zuschlag für die Wohnung.

 

Wie sieht es denn generell mit der Tierhaltung in Wohnungen aus? Hierbei kommt es zunächst darauf an, welches Tier man sich anschaffen möchte. Handelt es sich um Kleintiere wie Hamster, Schildkröten oder Zierfische, besteht Einigkeit darüber, dass die Haltung solcher Tiere auch ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt ist, da deren Haltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört. Bei größeren Tieren wie Hunden und Katzen kommt es hingegen immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine generelle Verbotsklausel im Mietvertrag benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam. Allein daraus folgt jedoch noch nicht die Erlaubnis, das Tier einziehen zu lassen. Vielmehr müssen – genauso wie bei Fehlen einer Regelung im Mietvertrag – die Interessen aller Beteiligten sorgfältig abgewogen werden. So kann der Vermieter etwa die Zustimmung der Hundehaltung bei einem sog. Listenhund verweigern, wenn dieser zudem bereits durch Beißvorfälle auffällig geworden war. Auch kann der Vermieter eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Interessen des Vermieters oder der übrigen Mieter kommt.

 

 

 

Um auch mit dem Haustier eine neue Bleibe zu finden, helfen einige praktische Tipps. Dem Vermieter kann beispielsweise die Angst genommen werden, indem er direkt mit dem Hund konfrontiert wird. Auf diese Weise kann dem Vermieter gezeigt werden, dass der Vierbeiner harmlos und gut erzogen ist. Darüber hinaus könnten entsprechende Belege helfen, den neuen Vermieter zu überzeugen. Hierfür eignen sich z.B. ein sog. Hundeführerschein, eine abgeschlossene Begleithundeprüfung oder auch ein Schreiben von dem ehemaligen Vermieter, das ein problemloses Wohnen mit dem Hund belegt.